Unter Einfluss der Volksdroge Alkohol verändert sich die Wahrnehmung eines Menschen. Vor allem im Straßenverkehr ist diese Veränderung natürlich sehr gefährlich, nicht nur für die eigene Person, sondern auch für andere. Entfernungs- und Geschwindigkeitsschätzung werden unzuverlässig, das Blickfeld des Fahrers verengt sich und auch die Reaktionsgeschwindigkeit verringert sich. Dies alles führt zwangsweise zu einem erhöhten Unfallrisiko.
Schon aus diesem Grund ist Alkohol am Steuer absolut kein Kavaliersdelikt und definitiv verurteilenswert. Die Gefahren sind klar erkennbar. Wer also trinken möchte, hat natürlich das gute Recht dazu, doch dann sollte die Wahl auf öffentliche Verkehrsmittel, auf ein Taxi oder auf einen langen Spaziergang fallen. Natürlich ist aktuell durchaus ein Glas Bier oder ein Glas Wein beim Essen erlaubt. Aber ist dies wirklich nötig?
In jedem Land der Welt gibt es Strafen für das Fahren unter Alkoholeinfluss. Die Unterschiede liegen allerdings im Bereich der erlaubten Promillezahl. In Deutschland liegt diese bei 0,5. Früher waren es einmal 0,8. In anderen Ländern gibt es eine Null-Promille-Grenze ohne Toleranz.
Was sind die aktuellen Strafen hierzulande? Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis 1,09 Promille kostet in Deutschland 500 Euro, bringt vier Punkte in Flensburg in der Verkehrssünderdatei und einen Monat Fahrverbot. In dem Fall, dass der Betroffene nicht zum ersten Mal negativ auffiel, sind es 1000 Euro, vier Punkte und drei Monate Führerscheinentzug. Die Strafe kann sich je nach Häufigkeit sogar auf 1500 Euro erhöhen.
Sollte die absolute Fahruntüchtigkeit erreicht worden sein, also ein Wert von 1,1 Promille oder sogar höher, handelt es sich offiziell um eine Straftat. Dies bedeutet einen Entzug des Führerscheins von sechs Monaten, sieben Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe von bis zu 3000 Euro. Im extremsten Fall ist sogar eine Freiheitsstrafe möglich, wobei allerdings auch die Umstände eine Rolle spielen. Wenn der betrunkene Autofahrer in einer Verkehrskontrolle gestellt wurde, ist die Einschätzung der Gerichte fraglos milder, als wenn es einen Unfall gab, vielleicht mit Personenschaden.
Für Fahranfänger gilt in Deutschland eine Grenze von 0 Promille. Mit anderen Worten: sie dürfen gar nichts trinken. Halten sie diese Vorgabe nicht ein, drohen eine Geldstrafe von 250 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg. Dieses Vorgehen gibt es erst seit wenigen Jahren. Es ist nachvollziehbar. Unter dem Einfluss von Alkohol überschätzen viele Menschen ihre eigenen Fähigkeiten. Und gerade junge Leute mit wenig Erfahrung sind somit noch gefährdeter, als ohnehin schon, wenn sie am Steuer eines Fahrzeugs sitzen.
Wie schnell verliert man die Kontrolle und es kommt zu Unfällen, die oft mehr Folgen, als simple Blechschäden haben. Wer glaubt auch unter Alkohol fahren zu können und gar nicht einsieht, dass es Vorschriften gibt, handelt zweifellos unverantwortlich. Es ist in diesen Fällen auch sehr gut möglich, dass sogar eine echte Suchterkrankung vorliegt.
Weitere Quellen:
Ein Beitrag zum Them MPU – Medizinisch Psychologische Untersuchung auf On-Road-Magazin
Bußgeldkatalog Alkohol am Steuer auf Focus.de
Und natürlich Alkoholismus Behandlung bei Hippokrates Zentrum!